News-Ticker

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AGBs

Stornierung und Aufenthaltsabbruch/ Umbuchung

Buchungsbedingungen

Anzahlung 30 % nach Erhalt der Buchungsbestätigung. 

Restzahlung 30 Tage vor Anreise. 

Bei Anreisen von weniger als sechs Wochen vor der Anreise ist der Betrag sofort vollständig fällig.

Alle Informationen zur Zahlung erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.

 

Stornobedingungen/ Reiserücktritt.

 

Bei Nichtanreise/ Umbuchung oder Stornierung

 

Bei Umbuchungen wird grundsätzlich eine Service-Pauschale in Höhe von 50 € fällig. 

 

Stornierung weniger als 120 Tage vor der Anreise: 30 Prozent des Mietpreises
Stornierung weniger als 90 Tage vor der Anreise: 50 Prozent des Mietpreises
Stornierung weniger als 60 Tage vor der Anreise: 70 Prozent des Mietpreises
Stornierung weniger als 30 Tage vor der Anreise: 90 Prozent des Mietpreises

 

des Mietpreises Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Bei Umbuchungen entstehen 50,00 € Umbuchungsgebühren. Bricht der Mieter den Aufenthalt ab, bleibt er zur Zahlung nach Absprache (bis zum vollen Mietpreis) verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung können nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

 

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung. Der Vermieter kann den Mietvertrag vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht vertreten hat/kann, nicht mehr beziehbar ist Der Vermieter hat das Recht den Mietvertrag bei Eintreten wichtiger Umstände (z.B. unvorhersehbare Schäden, deren Umstände eine Vermietung nicht zulassen oder Verkauf der Immobilie) jederzeit zu annullieren.

 

In diesem Fall wird der Mieter schnellstmöglich über eine Auflösung des Mietvertrags informiert. Der bereits bezahlte Mietpreis wird dem Mieter ohne Abzug auf dessen Konto zurückerstattet. In einem solchen Fall erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass keine Entschädigungszahlung, unabhängig von der Anzahl der gebuchten Tage, gezahlt wird.

 

Haftung und Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen Einrichtung und die im Garten befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Eltern haften für ihre Kinder. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt und Garten durch ihn oder ihn begleitende Personen. Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung. Tagesgäste/ Besuch ist grundsätzlich anzumelden.

 

Mängel, die bei Übernahme des Mietobjektes und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

 

Der Mieter verpflichtet sich an die Hausordnung zu halten. Durch die luxuriöse und mit Technik ausgestatteten Ferienhäuser, steigt die Gefahr plötzlicher technischer Ausfälle von Geräten, die auch nicht immer sofort ersetzt oder repariert werden können. Der Mieter erklärt hierdurch keine Mietminderung geltend zu machen und kein Reiserücktrittsgrund entsteht.

 

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjektes. Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen-bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, dass das Mietobjekt trotz Beschreibung nicht seinen Vorstellungen entspricht.

 

Kraftfahrzeuge können auf dem ausgewiesenen Stellplatz kostenfrei auf eigene Gefahr geparkt werden. Eine Haftung schließen wir hier für alle Fahrzeuge und deren Inhalt aus.

 

Das Abstellen von Wohnwagen, Zelten usw. sind nur nach Absprache möglich und bedürfen einer Genehmigung durch den Vermieter.

 

Sollten Ihnen Fahrräder, Bollerwagen, Fitness, Sauna, Whirlpool und Spielgeräte zur Verfügung gestellt werden, so sind diese nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Schäden sind dem Vermieter zu melden. Die Grünflächen werden durch einen Rasenroboter gepflegt, achten Sie bitte auf Ihre Kinder und Haustiere. Der Vermiete darf das Grundstück zur Pflege der Pflanzen und des Grundstücks betreten.

 

Das Mietverhältnis gilt nur für den angegeben Zeitraum und Anzahl der Personen. Der Mieter ist verpflichtet eine vollständige Gästeliste mit vollständigen Daten/ Anschrift für das Mietobjekt auszufüllen unter Vorlage eines Ausweisdokumentes. Gäste sind grundsätzlich anzumelden und haben kein Wohnrecht.

 

Sollten einzelne Bestandteile unwirksam sein oder werden, so wird der restliche Vertrag nicht beeinflusst. Der Mieter akzeptiert die AGB, welche auf der Internetseite einzusehen sind.

 

Laut Datenschutzverordnung sind alle Angaben freiwillig, aber es bedarf der Vollständigkeit des Mietvertrages. Daten werden nach Ablauf – und Haltefrist gelöscht.

Mit der Überweisung der Anzahlung wird der Vertrag und dessen Bedingungen vom Gast anerkannt.

 

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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